Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen stieg die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland bis Ende 2016 auf mehr als 20.000 Stiftungen, und zwar bei Neugründungen von jeweils mehr als 600 Stiftungen in den beiden letzten Jahren. Stiftungen bestehen als vom Gründer vollkommen losgelöste juristische Personen.
Im Bereich der Nachfolgeplanung werden häufig die gemeinnützige Stiftung und die Familienstiftung eingesetzt. Auch gemeinnützige Stiftungen können ohne Verlust ihrer steuerlichen Privilegien bis zu ein Drittel ihrer Erträge zur angemessenen Unterstützung des Stifters bzw. seiner Familie verwenden. Familienstiftungen, die einen qualifizierten Bezug zur Familie des Stifters aufweisen, sind insbesondere schenkungs- und erbschaftsteuerlich begünstigt.
Wollen auch Sie eine Stiftung errichten und dadurch dafür Sorge tragen, dass Ihr „Lebenswerk“ in Ihrem Sinne weitergeführt wird, unterstützen wir bzw. die mit unserem Haus verbundene TN LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Sie in allen Fragen